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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Exemplarisch für die Bebauung der Erbsengasse aus dem 18. Jahrhundert ist die giebelständige Streckhofanlage auf geringer Parzellengröße. Zweigeschossiges Fachwerkhaus auf niedrigem Sockel mit Wohnnutzung im vorderen Bereich, im Erdgeschoss integriertem, massivem Stall und anschließender Scheune mit großem Einfahrtstor unter durchgängigem Satteldach. Obergeschoss Sichtfachwerk mit profilierter Schwelle und Mannfiguren, Eckstände mit Baluster, datiert 1732. Satteldach mit Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |