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Auf großem Eckgrundstück eingeschossiges, vierachsiges Klinkerhaus um 1900 mit Zwerchhäusern auf beiden Traufseiten und geknicktem Satteldach. Alle Fenster hochrechteckig mit stichbogigem Abschluss. Die liebevolle Gliederung der roten Klinkerflächen durch gelbe horizontale Bänder, gelb-rote Ecklisenen, getreppte Lisenen entlang der Giebelfelder und Fenstergewände mit Schlusssteinen zeigt die Schmuckfreude der Bauherren und den Stolz auf den wirtschaftlichen Aufschwung in der Zeit. Das Haus ist wie die anderen Beispiele dieser Art in Wirtheim erfreulich unverfälscht erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |