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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Sandsteinscheune aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit großem stichbogig beschlossenem Einfahrtstor, seitlich kleiner abgeschleppter Stallteil. Das Material soll von der in diesem Bereich abgebrochenen Stadtmauer stammen. Eine der vielen das Stadtbild prägenden Scheunenbauten, der noch weitgehend unverändert erhalten ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |