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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Freistehende Sandsteinscheune mit großem stichbogig beschlossenem Einfahrtstor, seitlich Stalltür. Giebel in einfachem Fchwerk. Der gleiche Scheunentyp wie Nr. 3, wahrscheinlich zu derselben Zeit aus dem Abbruchmaterial der Stadtmauer errichtet. Nahezu unverändert erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |