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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert mit hohen Diagonalstreben und kräftig profilierter Rähmzone. Erschließung über einhüftige Treppe, Satteldach mit Aufschiebling. Das Fachwerk der einen Haushälfte wurde freigelegt, die andere Hälfte ist noch mit alten Blechschindeln verkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |