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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Nach der Erhebung Wirtheims zur Stadt durch Kaiser Karl IV. im Jahre 1365 erhielt es vermutlich um 1442 eine Ummauerung mit zwei Stadttoren. Der Stadtmauerring mit Schalentürmen, dem Doppelturm der Tränkpforte und dem Grüngürtel im ehemaligen Stadtgraben ist in weiten Teilen erhalten. Nordöstlich, östlich und südlich reichen die Häuser direkt oder mit kleinen Gärten an die Mauer, im südlichen und südwestlichen Bereich wurde sie teilweise von Häusern überbaut.Aus historischen und städtebaulichen Gründen ist die Stadtbefestigung als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |