Grashain
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Main-Kinzig-Kreis
Biebergemünd
Wirtheim
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  • Erbsengasse 28
  • Erbsengasse 24
  • Erbsengasse 22
  • Erbsengasse 20
  • Erbsengasse 18
  • Erbsengasse 14
  • Erbsengasse
  • Eichelhain 23
Stadtmauer
Flur: 3, 4
Flurstück: 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107/1, 107/2, 16, 29, 30, 31, 32, 37, 38, 39, 40, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 11/1, 12, 137/3, 144/1, 16/2, 231/3, 235/15, 235/16, 235/17, 235/19, 235/2, 235/20, 235/22, 235/23, 3/1, 4/1, 5/1, 65, 66, 69/2, 70/2, 71, 73/1, 74/1, 76, 77, 78, 79, 81/1, 9/1

Nach der Erhebung Wirtheims zur Stadt durch Kaiser Karl IV. im Jahre 1365 erhielt es vermutlich um 1442 eine Ummauerung mit zwei Stadttoren. Der Stadtmauerring mit Schalentürmen, dem Doppelturm der Tränkpforte und dem Grüngürtel im ehemaligen Stadtgraben ist in weiten Teilen erhalten. Nordöstlich, östlich und südlich reichen die Häuser direkt oder mit kleinen Gärten an die Mauer, im südlichen und südwestlichen Bereich wurde sie teilweise von Häusern überbaut.Aus historischen und städtebaulichen Gründen ist die Stadtbefestigung als Kulturdenkmal geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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