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Die beiden Wirtheimer Mühlen Obermühle (Schumm-Mühle) und Untermühle (Wagner-Mühle) sind in demselben Gebäude untergebracht. Bei beiden Mühlen handelt es sich um Getreidemühlen. Urkundlich wird erstmals 1440 eine Obermühle in Wirtheim genannt 1582 wird eine "Schleifmühle“ im Jurisdictional-, Zins- und Lagerbuch von Wirtheim erwähnt, die aber vermutlich mit den heutigen Mühlen identisch ist. 1643 zerstörten schwedische Truppen die Mühle, noch 1668 wird sie als "abgebrandt“ bezeichnet. 1687 erhielt Michel Kessler vom Erzstift Mainz einen Erbleihbrief, in dem er sich verpflichtete, die Mühle mitsamt dem Wohnhaus innerhalb von 6 Jahren wieder auf zu bauen. Nach mehreren Besitzerwechseln wurde sie 1756 an Johann Stock verkauft, dessen Nachkommen sie noch heute bewohnen. 1788 wurde sie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen in zwei Mahlmühlen geteilt, die Unter- und die Obermühle.
Zum Mühlgraben durch eine Mauer und das Wohn- und Mühlenhaus geschlossene Anlage aus einem winkelförmigen Wohnhaus mit Zwerchhaus und drei Scheunen und Stallgebäuden. Alle Gebäude in Mischbauweise mit massivem Erdgeschoss in Sandstein und Obergeschossen in schlichtem Fachwerk, teilweise mit barocken Flachziegeln ausgefacht. Im Mühlgraben die Reste der beiden unterschlächtigen Mühlräder.
Als einzige Mühle in Wirtheim von historischer und technischer Bedeutung für den Ort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |