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An der Straße nach Büdingen gelegener Wasserbehälter. Die schlichte, verputzte Böschungswand mit gerundeten Wangen. Über dem Eingang Sandsteintafel mit der Datierung 1909.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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