Hauptstraße 25
Hauptstraße 25
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Main-Kinzig-Kreis
Birstein
  • Hauptstraße 25
Ehemalige Synagoge
Flur: 9
Flurstück: 64/5

Zur Synagogengemeinde Birstein zählten Unterreichenbach, Untersotzbach, Kirchbracht, Fischborn und Schlierbach, bis 1868 auch Hellstein. In Unterreichenbach werden Ende des 17. Jahrhunderts erstmalig Juden erwähnt, im 18. Jahrhundert nehmen sie zu. 1806 bittet der Schultheiß von Birstein den Fürsten, keine weiteren Juden mehr aufzunehmen, da es bereits (hier ist unklar, ob es sich bei den folgenden Angaben um das Amt oder die Stadt Birstein handelt) 25 jüdische Familien, alle in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen in Birstein lebten. 1905 wohnten in Birstein 95, in Unterreichenbach 6 Juden. 1933 war die Gemeinde Birstein die wirtschaftlich bestsituierte und größte Gemeinde des Kreises. Ihre Mitglieder lebten überwiegend vom Vieh- und Landhandel. Die meisten Juden zogen nach 1933 in die Städte Frankfurt, Wiesbaden und München, einige wanderten nach Palästina oder die USA aus. 1938 gab es kein Progrom in Birstein, die Einrichtung der Synagoge wurde von den letzten Gemeindemitgliedern ausgeräumt. Aufgrund der überwiegend hebräischen Grabinschriften auf dem Birsteiner jüdischen Friedhof ist anzunehmen, dass es sich um eine orthodoxe Gemeinde handelte.

1868 wurde an der Hauptstraße ein Synagogenbau mit Schule, Lehrerwohnung und Mikwe errichtet und bis Oktober 1937 genutzt.

Das zur Straße traufständige, zweigeschossige und verputzte Fachwerkgebäude zeigte bis in die 1960er Jahre zur Straße hohe, spitzbogige Fenster im Bereich des Betsaals, die bei einem Umbau zum Wohnhaus zugesetzt und modern verändert wurden. Heute ist das Erdgeschoss verputzt, das Obergeschoss verschindelt. Der Ursprungsbau ist nicht mehr erkennbar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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