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Traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkgebäude aus dem späten 18. oder frühen 19. Jahrhundert. Achsensymmetrische fünfachsige Gliederung der verschindelten Fassade. Zentrale Erschliessung über Haustür mit Oberlicht und zwei flankierenden Flurfensterchen, Satteldach mit Aufschiebling, Schleppgaube modern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |