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In Hanglage gegenüber von Birstein großer Sammelfriedhof mit etwa 400 Gräbern in zwei Teilen, der ältere Teil liegt am unteren Hang Die Fläche umfasst 4426 qm. Zur Friedhofsgemeinschaft gehörten die Ortschaften Birstein, Hellstein, Unterreichenbach, Untersotzbach, Lichenroth, Kirchbracht, Fischborn und Schlierbach. Der älteste erkennbare Grabstein datiert um 1750, der jüngste stammt von 1935. Die Grabsteine weisen fast alle hebräische Inschriften auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |