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Winkelförmige Hofanlage aus dem frühen 19. Jahrhundert. Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus auf hohem Basaltsockel mit stichbogenförmigen Lüftungsöffnungen und Eckquaderung aus Sandstein. Dreizonige Gliederung der Fassade des Wohnhauses, Verkleidung mit Rundschindeln. Zentrale Erschliessung über einläufige Treppe, Satteldach mit Aufschiebling. Rechtwinklig angeordnet Stallscheune, der Stallteil massiv aus Sandstein mit Resten von Eckquaderung, südliches Erdgeschoss und Drempel mit Langschindeln verkleidet, Satteldach mit angeschlepptem Vordach, darunter Lauterbacher Tor (wie in Oberreichenbach, Steinröther Weg 1).Ungestörte Hofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |