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Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, vermutlich Rest einer Hofanlage. Sockel aus Basalt und Sandstein mit stichbogigen Luftöffnungen, darauf zwei verschindelte Obergeschosse. Dreiachsiger Aufbau der Fassade mit gekuppelten Fenstern in den Außenachsen. Unter der Verkleidung mit Rundschindeln ist schlichtes Fachwerk zu erwarten. Traufseitig in der zentralen Achse Erschliessung über zweiläufige Treppe, Satteldach mit Aufschiebling
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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