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Main-Kinzig-Kreis
Birstein
Fischborn
  • Glänzer Mühle 1
  • Im Dorf
Ehemalige ''Glänzermühle''
Flur: 17
Flurstück: 65, 66/3, 66/4

Am Ortsrand gelegene "Glänzermühle", auch als ehemalige "mittlere Mühle" bezeichnet. Sie ist vermutlich die älteste der vier Mühlen Fischborns und erstmals urkundlich 1488 genannt. 1601 waren Bonifatius Wahn und Peter Freylin Besitzer der Mühle. Im Dreißigjährigen Krieg wurde sie zerstört, 1667 wird Henn Matthes als Besitzer des zerstörten Anwesens genannt, dessen Sohn Bast Matthes die Mühle wiederaufbaut. Nach mehreren Besitzerwechseln wurde sie 1851 an Conrad Glänzer verkauft. Im Besitz der Familie blieb das Anwesen bis heute. Bis zur Stillegung 1969 arbeitete die Getreide- und Ölmühle mit jeweils einem oberschlächtigen Wasserrad. Das heutige, 1998 eingebaute Mühlrad dient der Stromerzeugung.

Langgestrecktes, winkelförmiges Anwesen traufständig zur Straße, bestehend aus einem dreizonigen, zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus um 1800, einem zweigeschossigen Wohnhaus aus dem 19. Jahrhundert, einer Stallscheune mit abgeschlepptem Dach und einem winkelförmig anschließendem Stallgebäude. Die Sockelgeschosse der Gebäude in Basalt mit Eckquaderung, die Fachwerkobergeschosse im Wechsel aus kurzen und langen Brettschindeln verkleidet. Trotz einiger Modernisierungen sehr schön erhaltenes Mühlenanwesen, das komplettiert wird durch den noch offen fließenden Mühlbach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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