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Ehemals zur Dorfmühle gehörige traufständige Scheunenanlage in Mischbauweise auf der gegenüberliegenden Straßenseite, unmittelbar am Bachlauf. Hoher Sockel und Erdgeschoss in Basalt mit Eckquaderung in Sandstein, Drempel und Giebel in Fachwerk, größtenteils mit Langschindeln verkleidet.
Sichtbare Gefache auf der Rückseite mit Stakung und Lehmbewurf und Reste von dem inzwischen seltenen Stippputz, Satteldach mit alter Falzziegeldeckung, 19. Jahrhundert. Inzwischen wurde die Rückseite verbrettert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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