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Große, winkelförmige Hofanlage aus dem 19. Jahrhundert. Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus, komplett mit Rundschindeln verkleidet. Dreiachsige Traufseite mit Zwillingsfenstern in den Außenachsen, Erschliessung in der Mittelachse über mehrstufige Freitreppe und zweiflüglige Haustür mit flankierenden Flurfensterchen. Originale Galgenfenster mit Bleisprossen und zweigeteiltem Oberlicht erhalten. Satteldach mit Aufschiebling. Traufseitig schöner Bauerngarten.
Der ehemalige Stallteil massiv (zu Laden umgebaut), das Obergeschoss heute Wohnteil. Die Stallscheune bestehend aus Erdgeschoss in Sandstein, darüber Drempel in Ziegelmauerwerk, zum Teil mit Brettern verkleidet. Im rechtwinklig angeschlossenem Stall zwerchgebrochene Stalltür und großes Einfahrtstor. Gegenüber des Wohnhauses kleines Wirtschaftsgebäude, daran anschließend Garten mit Staketenzaun und kleinen Sandsteinpfosten.
Sehr stattliche Hofanlage, denkmalgerecht saniert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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