Sangmühle 1
Sangmühle 1
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Main-Kinzig-Kreis
Birstein
Lichenroth
  • Sangmühle 1
  • Von Wüstwillenroth nach Salz
  • Unter der Heeg
  • Sangwiesen
  • Sangmühle
  • Salz
Sachgesamtheit Sangmühle
Flur: 2, 7
Flurstück: 10, 11, 30, 54/3, 55/3, 56, 9, 101, 102, 103, 104, 106, 107, 146, 147, 155, 156

Die Sangmühle wurde 1684 in der Wüstung Herchenrod, einem zwischen 1465 und 1471 im Rahmen der Fehde zwischen dem Kloster Fulda und den Herren von Riedesel ausgegangenen Dorf, in Nachfolge der einstigen Dorfmühle von Nicolaus Schneider nach dem Dreißigjährigen Krieg errichtet. Er zahlte 1 rheinischen Taler (fl), 1 Achtel Korn und 12 Kapaunen als Pacht. Er erhielt die Genehmigung zum Bau der weit außerhalb der bewohnten Ortschaften gelegenen Mühle mit der Auflage, sich nicht über mangelnde Mahlgäste zu beschweren. Falls das Dorf Herchenrod wieder aufgebaut würde, dürfte die Herrschaft die Pacht neu festlegen.

1850 musste der Mühlenpächter als Ablösung der Pacht 184 fl 48 Kreuzer zahlen. Die Mühle wurde immer im Zusammenhang mit Landwirtschaft betrieben. Die oberschlächtige Getreidemühle wurde zu Beginn des Zweiten Weltkrieges stillgelegt. Heute dient sie nur noch zu Wohnzwecken.

Romantisch im Wald zwischen Teichen und Bachläufen der Salza gelegene Hofanlage aus einem zweigeschossigem Fachwerkwohnhaus auf massivem Erdgeschoss mit kleinem Anbau und zwei gegenüber liegenden Stall- und Scheunengebäuden. Alle Gebäude unter hohen Satteldächern. Zur Sachgesamtheit gehören die umgebenden Weiher und Bachläufe mit ihren Grünflächen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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