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Nördlich des alten Gerichtsortes Reichenbach entwickelte sich unterhalb der beiden kleinen Erhebungen Steinrödern und Altesberg am Bachlauf des Reichenbaches das kleine Haufendorf Oberreichenbach. Der geschlossener Dorfkern wird von dem durchfließenden Reichenbach geprägt. Die Bebauung besteht überwiegend aus großen Hofanlagen, deren Scheunen häufig mit Langschindeln verkleidet sind. Aufgrund der weitgehend ungestörten dörflichen Struktur ist der Ortskern als Gesamtanlage aus historischen geschützt.
Zur Gesamtanlage zählen folgende Straßen und Häuser:
Am Mühlbach
1 (KD)
Borngasse
1
2, 4, 6, 8, 10, 12
Erlenweg
1
2
Fischborner Straße
1, 3, 5, 7 (KD), 9, 9a, 11, 13
2, 4 (KD), 6, 8, 10, 12, 14
Steinröther Weg
1 (KD)
2
Bachlauf des Reichenbachs
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |