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Kleiner, geschlossen erhaltener dörflicher Ortskern aus großzügigen Hofanlagen. Das Dorf wird vom Sotzbach durchflossen, der das Ortsbild nachhaltig prägt. Die dörflichen Strukturen sind noch unverändert erhalten, daher ist der Ortskern als Gesamtanlage aus historischen und sozialgeschichtlichen Gründen geschützt. Zur Gesamtanlage zählen:
Bachlauf des Sotzbachs
Schnurgasse
1, 3, 5, 7, 9, 11, 13
4, 6, 8 (KD), 10 (KD), 12
Waldschulstraße
16, 18, 20, 22, 24, 26, 28 (KD), 30 (KD)
o. Nr. Kriegerdenkmal (KD)
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |