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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Traufständiges, dreiachsiges Wohnhaus um 1800. Zwei achsensymmetrisch gegliederte Fachwerkgeschossse, in den Außenachsen jeweils gekuppelte Fenster, im Erdgeschoss modern verändert. Traufseite verschindelt, im Obergeschoss Galgenfenster des 19. Jahrhunderts erhalten, Erschliessung in der traufseitigen Mittelachse. Satteldach mit Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |