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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Von der Straße zurückgesetztes, traufständiges ehemaliges Einhaus des 19. Jahrhunderts mit Kniestock und Satteldach. Über Kellersockel zwei Geschosse in einfachem Fachwerk mit hohen Diagonalstreben. Im südlichen Teil Wohnhaus mit dreizoniger Gliederung, im nördlichen Teil ehemals Scheune mit großem Einfahrtstor.
Hofpflasterung aus Blaubasalt erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |