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Brunnenhaus von 1949 in Basalt, Eingangsfront in Form eines Treppengiebels. Über der eisernen Tür Platte mit Datierung. Brunnenhaus noch in den repräsentativen Formen der ersten Häfte des 20. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |