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Main-Kinzig-Kreis
Birstein
Unterreichenbach
  • Gesamtanlage
Alter Ortskern

Als einstiger Mittelpunkt des Gerichtsbezirkes und des Kirchspiels Reichenbach entwickelte sich Unterreichenbach um den einstigen Fronhof mit der alten Kirche. Das Ortsbild des ehemals mit Gebück und zwei Toren befestigten Haufendorfes wird von einer heterogenen, kleinteiligen Bebauung geprägt. Die wie in allen befestigten Orten stark verdichtete Bebauung erstreckt sich am steilen Hang zur Kirche hin. Es überwiegen Haken- und Dreiseithofanlagen, jedoch gibt es auch Streck- und Zweiseithöfe. Die Wohnhäuser sind meist giebelständig und zweigeschossig, häufig mit Wettbrettern verkleidet. Für die zahlreichen Stützmauern im Dorf wurde der heimische Basalt eingesetzt, für die Häusersockel teils Basalt, teils Sandstein.

Der gewaltige barocke Kirchenbau, der sogenannte "Vogelsberger Dom“, Nachfolgebau der mittelalterlichen Kirche, überragt und dominiert das Dorf. Das ehemalige Rats- oder Gerichtshaus von 1728 mit massivem Erdgeschoss und Barockportal stellt das einzige öffentliche Gebäude dar. Am Ortsrand befindet sich noch heute der Platz mit großen Linden, an dem einstmals Gericht gehalten wurde. Im Süden und Westen wird der Ortskern von den beiden Bachläufen des Wälzbaches und des Reichenbaches begrenzt. Der weitgehend ungestört erhaltene Ortskern dieses geschichtsträchtigen Ortes ist aus historischen Gründen als Gesamtanlage geschützt. Zu der Gesamtanlage zählen folgende Straßen und Häuser:

Bachläufe des Reichenbachs und Wälzbachs

Bachstraße

7

Georg-Spohr-Straße

1, 3, 5, 9

2, 8, 12

Hauptstraße

11, 13, 15, 19

6, 8, 12, 14, 18 (KD), 20 (KD), 22

Kirchstraße

3 (KD)

4, 6, 8, 10

Lindenstraße

1 (KD), 3 (KD), 5 Kirche mit Kirchhof (KD)

4 (KD), 8, 10

o. Nr. Reste der Stadtbefestigung (KD)

o. Nr. Mittelalterliche Gerichtsstätte mit Linden (KD), Kriegerdenkmal, Friedhof (KD) und Scheune nördlich des Ortsausgangs

Neue Straße

3, 5, 7 (KD), 9, 11, 13

2, 4(KD)

Sotzbacher Straße

1, 3


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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