Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Auf dem Gebiet der Großgemeinde Birstein, dem ehemaligen Gerichtsbezirk Reichenbach, finden sich noch zahlreiche Grenzsteine in der Landschaft versteckt entlang der Grenze zu den benachbarten Territorialherren. Der hier an die Mündung des Wälzbachs translozierte, ca. 70 cm hohe, Zweimärkerstein kann aufgrund seiner Kennung allerdings nicht aus der Gemarkung stammen, da Birstein erst 1816 zu Kurhessen kam. Seine Herkunft ist unbekannt. Der gewölbte Sandstein zeigt östlich das Kurhessische Wappen, westlich das Hanauer Wappen, darüber jeweils die Jahreszahl 1723. An der Schmalseite die Zahl 234, wohl die Nummerierung. Markierung der Territorialgrenze zwischen Kurhessen und Hanau. Trotz des irreführenden Standortes ein sehr schön erhaltenes Beispiel eines barocken Zweimärkers.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |