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Trafoturm um 1921 im Stil der Heimatschutzbewegung. Turm auf quadratischem Grundriss, Zeltdach mit Aufschiebling und Firstbekrönung, Sockel mit grob abgespitzten Sandsteinquadern verkleidet. Eingang mit eiserner Kassettentür.
Unter der Eternitverkleidung vermutlich Putzbau mit Sandsteinelementen
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |