Hartmannshainer Weg 2
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Main-Kinzig-Kreis
Birstein
Völzberg
  • Hartmannshainer Weg 2
Ehemalige Obere Mühle
Flur: 1
Flurstück: 59/3

Ersterwähnung 1489. In den Kellereirechnungen werden zwischen 1499 und 1590 die Mühlen von Völzberg erwähnt. Die Pacht für die beiden Mühlen betrug bis zur Zerstörung im Jahr 1628 jährlich je 1 fl., 4 Achtel Korn und 2 Kapaunen. 1666 wurde dem Peter Schutheiß die Konzession erteilt, die Mühle wieder aufzubauen. Da es in dem Ort zu dieser Zeit nur 16 Haushalte gab, wurde die Pacht um 1 Achtel Korn verringert, bei einem Bestand von 25 Familien sollte die alte Pacht wieder gelten. 1763 wurde wieder diese Pacht verlangt. 1800 war statt Korn nur Gerste und Heide abzuliefern, da die wirtschaftliche Situation schlecht war. Die Mühlen von Völzberg konnten nur periodisch im Frühjahr und Herbst, wenn der Wasserstand entsprechend hoch war, betrieben werden, manchmal waren sie auch das ganze Jahr nicht zu benutzen. Im 19. Jahrhundert war der bauliche Zustand so schlecht, dass der Müller Adam Schultheiß der Rentkammer in Birstein schrieb, er ließe gerne die Mühle ganz eingehen. 1848 zahlte er dann für die Ablösung der Mühlenpacht 344 fl. und 3 Kreuzer.

Der Mühlenbau wurde 1958 abgebrochen und das Anwesen rein landwirtschaftlich genutzt, heute dient es zu Wochenendaufenthalten.

Am Ortsrand gelegener zweigeschossiger, mit Eternit behängter Fachwerkbau, zur Straße anschliessend unter einem gemeinsamen Dach die Stallscheune.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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