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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Steckhofanlage aus zweigeschossigem Wohnhaus und anschließender Scheune, später durch rechtwinklig dazu freistehendes, massives Stallgebäude erweitert. Das Wohnhaus im Erdgeschoss massiv, Obergeschoss in schlichtem Fachwerk, die Scheune in Fachwerk. Die gesamte Anlage ist zur Straße verputzt, die Scheune giebelseitig mit Wettbrettern behängt. Rückseitig ist aber das Fachwerk sichtbar und datiert den Streckhof vermutlich in das späte 18. Jahrhundert
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |