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Am Ortsende großer, freistehender Streckhof des 18. Jahrhunderts. Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau unter gemeinsamem Satteldach mit Aufschiebling. Wohnhaus in Sichtfachwerk mit profilierter Schwelle, Scheunenbereich nur mit hohen Diagonalstreben. Im hinteren Scheunenteil großes Einfahrtstor. Die Traufseite modern verbrettert, die Galgenfenster denkmalgerecht erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |