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Am Ortsausgang schlichtes Kriegerdenkmal von 1921: Kleine rechteckige, mit Staketenzaun eingefriedete Anlage zwischen Birsteiner Straße und Bachlauf. Obeliskenstumpf mit zeltförmiger Verdachung aus Basaltbruchstein, darauf zwei eingelassene Granitplatten mit den Namen der Gefallenen der beiden Weltkriege. Das Denkmal wird von zwei Linden gerahmt. Der Bachlauf des Sotzbaches ist im Dorfbereich mit geschützt, da er das Ortsbild nachhaltig prägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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