Udenhainer Landstraße 9
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Main-Kinzig-Kreis
Brachttal
Hellstein
  • Udenhainer Landstraße 9
  • Kirchweg
Ehemaliges Pfarrhaus
Flur: 3
Flurstück: 36/2, 39/1, 39/2

Bis 1753 war die Kapelle von Hellstein Filial von Udenhain, Sitz des Pfarrers war Udenhain. Da das dortige Pfarrhaus 1753 als baufällig aufgegeben wurde, verlegten sie den Sitz der Pfarrei nach Hellstein und Udenhain wurde Filialkirche. Der Pfarrhof in Hellstein entstand demnach zwischen 1750 und 1784 (Datierung der Torpfosten).

Auf großem, zum Teil wild eingewachsenem und eingefriedetem Grundstück am Reichenbach liegt gegenüber der Kirche das Pfarrhaus in einer geschlossenen Hofanlage aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Freistehendes, zweigeschossiges und verschindeltes Fachwerkwohnhaus auf Sandsteinkeller, hohes Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Traufseitig achsensymmetrische Anordnung der Fenster, in der Mittelachse Erschliessung über Freitreppe zwischen Mauerwangen.. Rechtwinklig dazu winkelförmig angeordnete Nebengebäude mit Stallscheune und Scheunen. Zur Straße halb hohe Umfassungsmauer, die Torpfosten mit stilisierten Pinienzapfen, inschriftlich datiert auf 1784.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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