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Giebelständiges Wohnhaus einer großen Dreiseithofanlage, weitgehend aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Sämtliche Baukörper gruppieren sich locker um einen großen Hof in prägnanter Lage an der Durchfahrtsstraße. Zweigeschossiges Fachwerkhaus auf flachem Sandsteinsockel, vierzoniger Bau in Zierfachwerk mit Mannfiguren, profilierter Rähm und leicht gebogenen Diagonalstreben, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling.
Rechtwinklig angeschlossene Stallscheune, nachfolgend großvolumiger Tanzsaal (um 1900) mit angrenzendem Verbindungsbau (inschriftlich datiert 1835). Gegenüber dem Wohnhaus große Fachwerkscheune (inschriftlich datiert 1819).
Reste einer ehemaligen Sandsteinummauerung erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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