Helbruchweg 1
Helbruchweg 1
Helbruchweg 1
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Main-Kinzig-Kreis
Brachttal
Neuenschmidten
  • Helbruchweg 1
  • Schächtelburg
  • Hirtenküppel
  • Helbruchweg 3
  • Helbruchweg 2
  • Helbruchweg
  • Bracht (Gew. II)
Sachgesamtheit Schächtelburg
Flur: 1
Flurstück: 15, 16, 20/1, 23, 24/1, 24/2, 25/2, 25/3, 25/4, 25/5, 48

Weit außerhalb des Ortes in abgeschiedener Lage eine ehemalige Mühle an der Bracht aus fürstlichem Besitz, bestehend aus Wohnhaus, mehreren Nebengebäuden und großer, freistehender Scheune.

Im Mittelalter wurde bereits in einer grundherrlichen Waldschmiede in der Nähe der Schächtelburg Eisen aus Eisenstein geschmolzen. 1390 werden in einer Urkunde die "zwo smytten Rynerbyegen und Schechirburg“ genannt. Die Nutzung der Wasserkraft für den Antrieb der im Eisenhammer notwendigen Blasebälge entsprach dem damals neuesten technischen Stand. Die Waldschmiede wurde möglicherweise in der Mitte des 15. Jahrhunderts aufgegeben, die Mühle aber als Mahlmühle weitergeführt. Im 16. Jahrhundert wurde die Mühle zweimal stark zerstört, 1623 wird sie von Müller Hanß Geiß "also gar böß und zerfallen“ beschrieben. Seit 1624 durften die Müller nicht mehr für die Bewohner der umliegenden Orte mahlen und gerieten damit in große wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Einwohner wurden gezwungen, ihr Malgut zur Neumühle zu bringen. Während des Dreißigjährigen Krieges wurde die Mühle nicht zerstört. Der Müller Philipp Eiring richtete 1671 eine Schlagmühle auf der Schächtelburg ein. Im Steuerkataster von 1853-56 wird der Baubestand der Mühle mit "1 Wohnhaus sowie einer Mühle mit 2 Mahl- und einem Schlaggang, nebst Backofen daran, daneben Scheuer mit Stallungen und Hofraum“ angegeben. Als Besitzer wurde 1859 der Müller Ernst Kaufmann genannt, dessen Nachkommen bis heute im Besitz des Anwesens sind. 1963 wurde die Mühle stillgelegt und seitdem zu Wohnzwecken genutzt.

Locker bebaute Mühlenanlage mit zweigeschossigem Fachwerkwohnhaus aus dem 17./18 Jahrhundert auf massivem Sockel, Umbauten im 19. Jahrhundert. Satteldach mit Aufschiebling, einseitig abgewalmt, Giebel mit Langschindeln verkleidet. Originalfenster um 1800 mit Zahnschnitt an Stock und Bleisprossen am vorderen Hausteil erhalten.

Stallscheune aus Bruchsteinmauerwerk mit Eckquaderung aus Sandstein, großem Einfahrtstor und angeschlepptem Satteldach.

Im Zufahrtsweg einbogige Brücke aus Sandsteinquadern, im Scheitelstein datiert auf 1881, mit originalem Eisengeländer.

Die Schächtelburg stellt mit ihrer langen Geschichte die Keinzelle der industriellen Nutzung des Eisenerzes im Brachttal dar und ist aus historischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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