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Das in nord-südlicher Richtung lang gezogene Straßendorf Schlierbach erstreckt sich zwischen dem Flusslauf der Bracht im Osten und den Nordhängen des Büdinger Waldes im Westen entlang der heutigen Bundesstraße 276. Am östlichen Rand des Ortes entstand 1834 im ehemaligen Gelände der Mühle die Wächtersbacher Steingutfabrik. Das Fabrikgelände wird vom Ortskern durch eine deutliche Zäsur im Gelände, der ehemaligen Kleinbahntrasse, getrennt.
Zur Gesamtanlage zählt die geschlossene Bebauung der Wächtersbacher Straße mit winkelförmigen Hofanlagen, Tagelöhnerhäusern und einzelnen traufständigen Wohnhäusern, beginnend an der Wächtersbacher Straße 31 mitsamt den Dorferweiterungen in den Seitenstraßen Fabrikstraße, Hippegasse, Triebstraße und Ysenburg-Wächtersbacher Straße. Der ursprüngliche alte Dorfmittelpunkt lag im Bereich zwischen der Wächtersbacher 31-44, um die Kirche und die Schule. In südlicher Richtung reicht die Gesamtanlage bis zur ehemals freistehenden Hofanlage Wächtersbacher Straße 78. Die Seitenstraßen in der Gesamtanlage weisen eine geschlossene Bebauung des 19. Jahrhunderts aus kleinen Hofreiten, meist mit traufständigen eingeschossigen Fachwerkwohnhäusern und hohen Stallkellern in Sandstein, auf. Es handelt sich meist um ehemalige Siedlungshäuser von Fabrikarbeitern, die unter dem Direktor Max Roesler in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts errichtet wurden und von den Arbeitern mit günstigen Darlehen einer eigens eingerichteten Sparkasse abgezahlt werden konnten.
In ihrer Sonderstellung hervorzuheben ist die Fabrikstraße als Zufahrt zur Keramikfabrik, die im letzten Abschnitt von Linden gesäumt ist. An der Kreuzung Kleinbahnstraße und Fabrikstraße liegt der alte Kleinbahnhof, der Schlierbach über Wächtersbach an die Eisenbahnlinie Frankfurt-Bebra anschloss. Die ehemalige Kleinbahntrasse ist deutlich im Straßenverlauf erkennbar.
Folgende Grundstücke zählen zur Gesamtanlage:
Am Bahnhof
1/1a (KD)
An der alten Schule
1
2
Brückenstraße
1
2
Fabrikstraße
1, 3
Hippegasse
1 (KD), 3, 5, 7, 9, 9a, 11, 13
2, 2a, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16
Mühlseifenweg
1
Rothländerweg
2, 2a
Triebstraße
4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18
Wächtersbacher Straße
31 (KD), 33, 35, 37 (KD), 39, 39a, 39b, 41, 43 (KD), 45, 47, 49, 51 (KD), 53 (KD), 55, 57, 57a, 59 (KD), 61, 65, 65a, 67, 69, 71, 71a
40, 42, 44a und 44b (KD), 46, 48, 50, 52, 54, 56, 58 (KD), 60, 62, 64 (KD), 66, 68, 70, 74, 76, 78 (KD)
Wiesenweg
1, 3, 5
Ysenburger Straße
2, 4, 6 (KD)
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |