Kolonieweg 7
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Main-Kinzig-Kreis
Brachttal
Schlierbach
  • Kolonieweg 7
Flur: 1
Flurstück: 88

Christian Neureuther arbeitete als Zeichner in der Wächtersbacher Keramikfabrik. Mit einem Darlehen des Fürsten ging er 1891 nach München zum Studium an die Königliche Kunstgewerbeschule. Nach seiner Ausbildung kehrte er nach Schlierbach zurück und richtete dort 1901 ein eigenes kunstkeramisches Atelier ein. 1903 wurde sein Atelier auf seinen Wunsch als eigenständige "Kunstabteilung mit besonderem Status“ in die Keramikfabrik integriert. Neureuther gab mit seinen künstlerischen Entwürfen der Produktion eine völlig neue Richtung und konnte den Umsatz der Fabrik erheblich steigern. Von 1908 bis 1921 leitete er die berühmte Kunstabteilung der Wächtersbacher Keramikfabrik. Er zog berühmte Jugendstilkünstler der Darmstädter Mathildenhöhe als Designer nach Schlierbach, z.B. Peter Behrens, Albin Müller und Josef Maria Olbrich, deren Produkte heute begehrte Sammlerstücke sind. Um 1900 ließ er sein Haus am Kolonieweg erbauen. Auf hohem Sockelgeschoss giebelständiger, eingeschossiger Putzbau in einfachen historistischen Formen. Eingangszone ehemals als zweigeschossige hölzerne Loggia mit vier Bodenstellungen ausgebildet, heute im Giebelbereich verglast. Die Loggia mit kannelierten Holzstützen und profilierten Kämpferplatten, die darauf aufsitzenden Bogenzwickel mit ornamental geschnitzten Kopfeckbrettern gefüllt. Die originale dreiflügelige Haustür mit rundbogigem, strahlenförmig geteiltem Oberlicht erhalten. Satteldach mit Kniestock und traufseitigem turmartigem Zwerchhaus unter spitzem Helm. Das liebevoll gestaltete Künstlerwohnhaus ist für die Geschichte der Keramikfabrik in Schlierbach wichtig und sowohl aus künstlerischen als auch historischen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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