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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern mit Erweiterungen des 19. Jahrhunderts
Kleinsthofanlage auf winkelförmigem Grundriss mit massivem Stallkeller und Fachwerkobergeschoss, Satteldach. Erschliessung über kleine Außentreppe. Das Gebäude, asymmetrisch im Straßengrundriss liegend, markiert noch den alten Straßenverlauf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |