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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern mit Erweiterungen des 19. Jahrhunderts
Zweigeschossiger Sandsteinbau aus der Mitte des 19. Jahrhunderts auf winkelförmigem Grundriss aus Bruchstein mit Eckquaderung und Gewänden aus Sandstein, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Rechtwinklig angeschlossen jüngerer Anbau aus dem späten 19. Jahrhundert ebenfalls massiv, zweigeschossig mit Schulsaal im Obergeschoss. Zur Sachgesamtheit gehört der kleine seitliche Fachwerkschuppen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |