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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern mit Erweiterungen des 19. Jahrhunderts
Giebelständiges Wohnhaus einer Hofanlage von am Sockel datiert 1859. Auf Kellersockel aus Sandsteinquadern zwei verschindelte Fachwerkgeschosse, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Traufseitig Erschliessung über einläufige außentreppe. Unter der Verschindelung ist weitgehend ungestörtes konstruktives Fachwerk zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |