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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern mit Erweiterungen des 19. Jahrhunderts
Große, winkelförmige Hofanlage mit giebelständigem, zweigeschossigem Wohnhaus in der typischen dreizonigen Gliederung des frühen 19. Jahrhunderts. Satteldach mit kleinem Aufschiebling, traufseitig Erschliessung in der Mittelachse. Rechtwinklig dazu breitgelagerte, extrem langgezogene Stallscheune auf Sandsteinsockel mit Lauterbacher Tor unter angeschlepptem Satteldach, der Stallbereich in Sandstein.
Die sehr große und gut erhaltene Hofanlage des 19. Jahrhunderts ist als Sachgesamtheit geschützt
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |