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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern mit Erweiterungen des 19. Jahrhunderts
Winkelförmige Hofreite in Hanglage aus der Mitte des 19. Jahrhunderts mit giebelständigem, eingeschossigem Fachwerkwohnhaus auf hohem Kellergeschoss aus grob abgespitzten Sandsteinquadern, Erdgeschoss mit Drempel in einfachem Fachwerk, Satteldach. Im Giebel altes Galgenfenster mit zweigeteiltem Oberlicht. Die rechtwinklig dazu angeordnete Stallscheune im Erdgeschoss und Giebel aus Sandstein, Scheunenteil Fachwerk, großes Lauterbacher Tor und angeschlepptes Satteldach. Im Hof hat sich altes Sandsteinpflaster erhalten..
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |