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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Traufständige Streckhofanlage des späten 18. oder frühen 19. Jahrhundert an einer platzartigen Erweiterung in Ortsmitte, bestehend aus zweigeschossigem Fachwerkwohnhaus auf massivem Sandsteinsockel, am westlichen Eckständer im Obergeschoss wiederum die ortstypischen parallel liegenden diagonalen Riegel. Satteldach mit Aufschiebling. Traufständig angeschlossen Fachwerkscheune unter Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |