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Teil der Gesamtanlage:
Oberdorf und Unterdorf
Eternitverkleiderter Trafoturm aus der Zeit der Elektrifizierung des Brachttals, aus den frühen 1920er Jahren, Zeltdach mit Aufschiebling. Unter der Verkleidung ist analog zu den anderen Trafostationen der Gegend verputztes Mauerwerk, evtl. mit einzelnen Bossen als Dekoration, zu vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |