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In leichter Hanglage am Ortseingang große Dreiseithofanlage. Zweigeschossiges Wohnhaus in schlichtem Sichtfachwerk, traufseitige Erschliessung in der zentralen Achse über zweiläufige Treppe, im Türsturz inschriftlich auf 1831 datiert, hohes Satteldach mit Aufschiebling. Anschliessend eingeschossiges Stallgebäude mit angeschlepptem Satteldach und Fachwerkkniestock. Rechtwinklig dazu Scheune mit massivem Sockel und verbrettertem Straßengiebel. Als Abschluss wieder traufständig zur Straße eingeschossiges Gebäude aus Lungenbasalt mit Eckquaderung und Gewänden aus Sandstein. Schöne, ungestört erhaltene Hofanlage, die aus historischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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