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Traufständiges, zweigeschossiges Wohnhaus einer großen Hofanlage des 19. Jahrhunderts in Ortsmitte. Auf massivem Kellergeschoss zwei Geschosse in einfachem Sichtfachwerk, Satteldach mit Aufschiebling. Erschliessung ortstypisch in der Mittelachse über einhüftige Treppe.
Im Hofbereich eine alte Linde als Hausbaum, die das Straßenbild prägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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