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Teil der Gesamtanlage:
Oberdorf und Unterdorf
In markanter Lage große Hofanlage von 1847, die das Ortsbild nachhaltig prägt. Das traufständige, zweigeschossige Wohnhaus auf Basaltsockel mit Eckquaderung in Sandstein, dort Datierung 1847. Darauf zwei Geschosse in einfachem Sichtfachwerk mit Doppelständern, Diagonalstreben, Krüppelwalmdach mit kleinem Aufschiebling. Alle Fenster originalgetreu als Galgenfenster restauriert, im Sockelgeschoss für die Entstehungszeit typische halbrunde Kellerfenster in Sandstein. Parallel dazu im Hof breitgelagerte Stallscheune mit Lauterbacher Scheunentor, Erdgeschoss aus Basalt, Kniestock und Scheuer mit Langschindeln verkleidet. Im Hof schöner Bauerngarten. Der sehr gut erhaltene Hof ist aus historischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |