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Teil der Gesamtanlage:
Oberdorf und Unterdorf
Am Ortsausgang große dreiseitig geschlossene Hofanlage auf polygonalem Grundriss aus dem 18./19. Jahrhundert. Dreiachsiges Wohnhaus aus dem 18. Jahrhundert in Sichtfachwerk mit profilierter Schwelle, geschwungenen Diagonalstreben und Rauten in den Brüstungsfeldern, Erschließung in der Mittelachse. Die hofseitige Traufseite im Wechsel von Lang- und Kurzschindeln behängt. Anschließend massive Stallscheune mit aufgesetztem Fachwerkdrempel.
Gegenüber des Wohnhauses große Fachwerkscheune auf Sockel aus Basalt- und Sandstein mit weit ausladendem Schleppdach.Im Zentrum des gepflasterten Hofes ist noch die alte Mistkaute erhalten. Sehr großzügige ungestörte Hofanlage, die aus historischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |