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Teil der Gesamtanlage:
Oberdorf und Unterdorf
Villenartiges Wohnhaus aus dem ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts in historisierenden Landhausformen. Eingeschossiger Putzbau auf hohem Kellergeschoss in rustizierten Quadern und Fenstergewänden aus Sandstein. Der Giebel des steilen Krüppelwalmdachs in Sichtfachwerk, das mit den angerundeten Fußbändern niedersächsische Fachwerkformen zitiert. Im Erdgeschoss polygonaler Altan mit abgewalmten Dach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |