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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Eingeschossiges, giebelständiges Wohnhaus einer winkelförmigen Hofanlage aus dem 19. Jahrhundert in schlichtem, konstruktivem Fachwerk auf hohem Stallkellergeschoss in Sandstein. Traufseitige Erschliessung in der Mittelachse über einläufige Außentreppe. Am Giebel Blechschindelverkleidung aus dem Anfang des 20. Jhs. mit geprägten, teils farblich abgesetzten Blüten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |