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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Freistehendes, zweigeschossiges Wohnhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert in schlichtem, rasterförmigem Sichtfachwerk mit profilierter Schwelle und Ortgang, Satteldach mit Aufschiebling. Hofseitig Erschliessung im hochgelegenen Erdgeschoss. Die ehemalige Fensterlage ist verändert, aber im Fachwerkgefüge ablesbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |