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Bereits im 14. Jahrhundert wird ein herrschaftlicher Hof der den Herren von Faulhaber in Udenhain genannt. Die Reste dieses ehemaligen Forsthofes sollen in dem Anwesen Kirchstraße 17 erhalten sein.
Auf großer Parzelle freistehende Streckhofanlage, traufständig zur Straße. Zweigeschossiges Wohnhaus um 1890, Stallteil im Erdgeschoss in Mischmaterial: Mauern in Basalt, Sandsteingewände und Überfangbögen in Backstein, im Obergeschoss ist unter der Verschindelung konstruktives Fachwerk zu erwarten. Daran angeschlossen große Stallscheune aus Basalt mit Sandsteingewänden, im vorderen Teil zweigeschossiger Stallteil, im hinteren Teil Scheune, großes Einfahrtstor mit Segmentbogenabschluss in Sandstein. Beide Gebäude unter getrennten Satteldächern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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